Aufnahmevoraussetzungen
In die Jahrgangsstufe 11 (11/1) eines beruflichen Gymnasiums kann aufgenommen werden, a) wer den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0 besitzt, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als mit ”ausreichend” bewertet sein darf, b) wer das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder die Berechtigung nach § 15 der Landesverordnung über die Integrierten Gesamtschulen besitzt, c) wer den qualifizierten Sekundarabschluss I auf Grund des § 9 Abs. 2 der Berufsschulverordnung besitzt.
Das berufliche Gymnasium (BGY) führt als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Bildungsangeboten zur allgemeinen Hochschulreife.
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag des beruflichen Gymnasiums besteht in der Förderung fachlicher, methodischer, individueller und sozialer Handlungs- und Gestaltungskompetenzen, die zur Aufnahme einer Berufsausbildung, einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums sowie zu wertorientiertem individuellem Verhalten und zur verantwortlichen Mitgestaltung des öffentlichen Lebens befähigen...
Informationen
Einblicke in den Sportunterricht (Leistungskurs)
Informationen
- Informationsblatt
- Aktuelle Broschüre zum Beruflichen Gymnasium in Rheinland-Pfalz für interessierte Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer
- Stundentafel für die Einführungsphase
- Fächerkombinationstafel für die Qualifikationsphase
- Landesverordnung über das berufliche Gymnasium in RLP
- Anmeldeformular für das berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales
Infos und Arbeitsmaterialien für Schüler
- Leitfaden zur BLL Handreichung für Lehrkräfte und Schüler*innen
- Handreichung zu Arbeitstechniken im Unterricht
- Vordruck für die Entschuldigung von Fehlzeiten
Leiter des beruflichen Gymnasiums
Michael Beck (StD), stellv. Schulleiter
- Tel.: 0651/718 3719, Email:
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