Berufliches Gymnasium


Aufnahmevoraussetzungen

In die Jahrgangsstufe 11 (11/1) eines beruflichen Gymnasiums kann aufgenommen werden, a) wer den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0 besitzt, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als mit ”ausreichend” bewertet sein darf, b) wer das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder die Berechtigung nach § 15 der Landesverordnung über die Integrierten Gesamtschulen besitzt, c) wer den qualifizierten Sekundarabschluss I auf Grund des § 9 Abs. 2 der Berufsschulverordnung besitzt.

Das berufliche Gymnasium (BGY) führt als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Bildungsangeboten zur allgemeinen Hochschulreife.

Der Erziehungs- und Bildungsauftrag des beruflichen Gymnasiums besteht in der Förderung fachlicher, methodischer, individueller und sozialer Handlungs- und Gestaltungskompetenzen, die zur Aufnahme einer Berufsausbildung, einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums sowie zu wertorientiertem individuellem Verhalten und zur verantwortlichen Mitgestaltung des öffentlichen Lebens befähigen...

Informationen
Einblicke in den Sportunterricht (Leistungskurs)
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Infos und Arbeitsmaterialien für Schüler
Leiter des beruflichen Gymnasiums
Michael Beck (StD), stellv. Schulleiter
  • Tel.: 0651/718 3719, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

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