Fachschule


Fachrichtung Sozialpädagogik

In der Fachrichtung Sozialpädagogik werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Erzieherin oder als Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern und der Ganztagsschule tätig zu sein.

Die Ausbildung findet an den Lernorten Schule und Ausbildungsstätte statt, die als kooperierende Partner die Ausbildung begleiten. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die ausbildende Schule. Der Bildungsgang dauert in Vollzeitunterricht drei Schuljahre. Er gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Schuljahren in der Fachschule (schulischer Ausbildungsabschnitt mit etwa 33 Stunden pro Woche) und eine anschließende überwiegend fachpraktische Ausbildung von einem Schuljahr in geeigneten Praxisstellen (Berufspraktikum). Er kann auch in bis zu fünf Schuljahren geführt werden. In diesem Fall dauert der schulische Ausbildungsabschnitt drei und das Berufspraktikum bis zu zwei Schuljahre. 

Der Bildungsgang kann auch in regulärer Teilzeit an zwei Nachmittagen pro Woche mit 16 Unterrichtstunden bei einer Dauer von bis zu fünf Schuljahren geführt werden. Hier dauert der schulische Ausbildungsabschnitt drei und das Berufspraktikum bis zu zwei Schuljahre. In der verkürzten Teilzeitausbildung (Modellversuch) können BewerberInnen aus Rheinland-Pfalz, die ab dem ersten Schultag in einem hauptberuflichen Arbeitsverhältnis in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Rheinland-Pfalz tätig sind in insgesamt 3 Jahren den Bildungsgang abschließen. Zusätzlich zum Unterricht wie bei der regulären Teilzeit kommen auf die SchülerInnen etwa fünf Stunden Selbstlernzeit pro Woche hinzu, deren Ergebnisse diese an zwei Samstagen im Schuljahr in der Schule vorgestellen.

Die Schülerinnen und Schüler haben im schulischen Ausbildungsabschnitt unter Anleitung der Fachschule mindestens 2 Blockpraktika von jeweils 6 Wochen Dauer in unterschiedlichen Arbeitsfeldern abzuleisten. Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Die zeitliche Verteilung und Organisation regelt die Fachschule. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler während des Praktikums werden von entsprechend ausgebildeten Fachkräften beurteilt. Die Wahl der Praktikumsstelle bedarf der Zustimmung der Fachschule.

Fachrichtung Heilerziehungspflege

In der Fachrichtung Heilerziehungspflege werden im Zusammenwirken mit dem Träger der fachpraktischen Ausbildung sozial-, sonderpädagogische und pflegerische Kompetenzen vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, eigenverantwortlich Menschen, deren Identitätsentwicklung und soziale Integration durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen gefährdet oder erschwert ist, zu begleiten, zu betreuen, zu pflegen und deren Persönlichkeitsent-wicklung, Bildung, Sozialisation und Rehabilitation zu fördern. Der Bildungsgang wird in Teilzeitunterricht geführt und dauert drei Schuljahre. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht in der Fachschule sowie der fachpraktischen Ausbildung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.

Fachrichtung Orgagisation und Führung

Die Fachschule Organisation und Führung vermittelt einen berufsqualifizierenden Abschluss der beruflichen Weiterbildung. Sie befähigt Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung, leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen. 

„Die Weiterbildung zur Fachwirtin/zum Fachwirt für Organisation und Führung stellt ein adäquates Qualifizierungsangebot dar, in dem Fachkräfte (Erzieherin/Erzieher, Heilpädagogin/Heilpädagoge, Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger, Altenpflegerin/Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger) in sozialpädagogischen, sonderpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen für die Wahrnehmung von Aufgaben auf der mittleren Führungsebene vorbereitet werden. Für eine Weiterbildung besteht Bedarf, da bei immer mehr Einrichtungen/Trägern relativ autonome Bereiche gebildet werden, deren Leitungen Managementfunktionen, z. B. Personalführung und Umgang mit dem Budget, wahrnehmen müssen.“ (Lehrplan S. 5).

„Erfolgreiche Führung einer sozialen Einrichtung setzt das Denken in Wirkungszusammenhängen und die Fähigkeit zum selbstständigen Erarbeiten von Problemlösungen voraus.“ (S. 8)

Ausgebildeten Fachkräften wie Erzieherinnen und Erziehern, Heilerziehungspflegerinnen und –Heilerziehungspflegern, Altenpflegerinnen und Altenpflegern, Krankenschwestern und Krankenpflegern in der Region Trier wird mit der FS OF ein Bildungsgang angeboten, der auf den Erfahrungen in den bisherigen Arbeitsfeldern aufbaut und aufgrund der räumlichen Nähe weitere Berufstätigkeit in den Einrichtungen berücksichtigt.

Der 2-jährige Bildungsgang wird in Teilzeitform mit einem Gesamtvolumen von 640 Stunden unterrichtet, an der BBS EHS Trier zur Zeit 4 Unterrichtsstunden jeden Donnerstagabend und 8 Unterrichtsstunden jeden zweiten Samstag.

Grundlage ist der Lehrplan mit der Bezeichnung „945 D - 51324/35 FS10“ vom Oktober 2006.


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